Indien hat für Halbleiterprojekte, die unter dem Semicon-2.0-Programm genehmigt wurden, neue und strenge Auflagen für Projektvermögen eingeführt. Nach den am 17. September 2026 veröffentlichten Richtlinien dürfen die betreffenden Vorhaben ihre Anlagen und sonstigen Projektwerte nicht verkaufen, veräußern oder beleihen, bevor die kommerzielle Produktion des gesamten Projekts offiziell festgestellt wurde.
Die Regelung verknüpft die Genehmigungen direkt mit sogenannten Lock-in-Bestimmungen für Vermögenswerte, Betrieb und Eigentum. Damit soll offenbar verhindert werden, dass geförderte Projekte noch vor Erreichen der vollen Produktionsreife wirtschaftlich umstrukturiert oder abgesichert werden. Betroffen ist das Förderprogramm im Umfang von 1,27 Billionen INR, das umgerechnet mit 13,22 Milliarden US-Dollar beziffert wird.
Der Schritt betrifft damit nicht nur einzelne Standorte, sondern die gesamte Projektstruktur über die Phase bis zur kommerziellen Serienfertigung hinweg. Entscheidend ist nach den Richtlinien die Erklärung der kommerziellen Produktion des gesamten Vorhabens; erst dann entfallen die beschriebenen Beschränkungen für die Projektassets.
Für die geförderten Halbleiterfabriken in Semicon 2.0 bedeutet das eine deutlich engere Bindung an den ursprünglichen Projektzweck. Die Verfügbarkeit über zentrale Vermögenswerte bleibt bis zum Produktionshochlauf eingeschränkt, und die Eigentums- sowie Finanzierungsstruktur wird für die Dauer der Anlaufphase regulatorisch fixiert.